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Update: NRW-Soforthilfe - Zuschüsse für akuten Liquiditätsmangel

Seit dem 27.03.20 können Betriebe und Einzelunternehmer, Freiberufler und Künstler sowie gemeinnützige Unternehmen Anträge auf Soforthilfe bei Ministerium für Wirtschaft stellen. Der Andrang ist riesig und die Plattform aufgrund dessen überlastet. Viele Antragsteller kommen mit dem Verfahren gut zurecht und berichten, dass sie innerhalb von 24 Stunden eine Bewilligung per Mail erhalten haben. 

 

Voraussetzungen 

Um Zugriff auf die Zuschüsse zu erhalten müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Anträge können gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler sowie Künstler stellen. Die Betriebe dürfen höchstens 50 Beschäftigte haben, wobei Teilzeit- und Minijobs auf Vollzeitstellen umgerechnet werden. Details dazu finden Sie auf der Website des Landesministeriums. Unternehmen, die bereits vor dem 31.12.2019 in Schwierigkeiten geraten sind, haben keinen Zugang zur NRW-Soforthilfe. Außerdem gilt folgendes:

 

  • Antragsteller müssen dauerhaft am Markt tätig sein und  vor der Corona-Krise wirtschaftlich stabil am Markt gestanden haben.
  • Dienstleistungen oder Waren müssen bereits vor dem 1.12.2019 am Markt angeboten worden sein.
  • Antragsteller müssen ihren Sitz in NRW haben.

 

Zuschusshöhe

Die Zuschüsse werden für einen Zeitraum von bis zu drei Monate gewährt. Die Höhe der Zuschüsse beträgt:

  • 9000 € für Antragsberechtigte Solo-Selbstständige und Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten
  • 15.000 € bei bis zu zehn Beschäftigten
  • 25.000 € bei bis zu 50 Beschäftigten €

Corona-Krise muss Auslöser sein

Das Geld ist für all jene gedacht, die aufgrund der Corona-Krise in eine wirtschaftliche Schieflage geraten sind. Dies wird im Sinne des Förderprogramms angenommen, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen:

 

1. In dem Monat, in dem ein Antrag gestellt wird, liegt der Umsatz bzw. das Honorar bei höchstens 50 % im Vergleich zu dem durchschnittlichen Umsatz des Vorjahres (ergänzt um die zwei davor liegenden Monate. 

Beispiel:

Sie haben im März 2020 einen Umsatz von 5.000 Euro. In den Monaten Januar, Februar und März 2019 haben Sie einen Gesamtumsatz von 33.000 Euro erzielt. Das entspricht einem Durchschnitt von 11.000 Euro. Die 5.000 Euro im März 2020 sind weniger als 50 %.

 

ODER

 

2. Sie mussten Ihren Betrieb aufgrund einer behördlichen Anordnung schließen.

 

ODER

 

3. Ihre vorhandenen Mittel reichen nicht, um kurzfristige Verbindlichkeiten zu begleichen. Darunter fallen zum Beispiel Miete und Pacht, Leasing und Kreditraten für Betriebsräume. Für Personalkosten ist das Kurzarbeitergeld gedacht.

 

Es muss lediglich eine der drei Voraussetzungen zutreffen.

 

 

Mittelfristig ist es ratsam, vorausschauende Maßnahmen zur Liquiditätssicherung zu ergreifen.
Mittelfristig ist es ratsam, vorausschauende Maßnahmen zur Liquiditätssicherung zu ergreifen.

Nicht alle haben Zugriff: die Stolpersteine

So einfach die Voraussetzungen auch aussehen, es gibt tatsächlich zwei Stolpersteine, die manche Betriebe ausschließen. Zum einen wären da diejenigen, die erst nach dem 01.12.2019 Waren oder Dienstleistungen verkauft haben. Sie fallen durch das Raster, auch wenn sie aufgrund der Corona-Krise ihren Betrieb schließen mussten. 

 

Der zweite Stolperstein ergibt sich für diejenigen, die zwar nicht ihren Betrieb schließen, aber einen enormen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % hinnehmen müssen. Nach den Vorgaben des Förderprogramms muss zum Vergleich ein Dreimonats-Zeitraum aus dem Vorjahr herangezogen werden - siehe bitte Beispiel oben. Was ist mit denjenigen, die noch nicht so lange selbstständig sind und den erforderlichen Vergleichszeitraum gar nicht nachweisen können? Existenzgründer, die weniger als 15 Monate am Markt sind, sind rein rechnerisch gesehen ebenfalls ausgeschlossen. 

 

Alle Informationen zum Programm sind online unter  www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 zu finden. Außerdem erfolgt auf der Website die digitale Antragstellung.

 

Abrechnung kommt zum Schluss

Die Anträge werden aufgrund der Dringlichkeit im Wesentlichen auf Vollständigkeit, nicht aber auf Rechtmäßigkeit geprüft, Nachweise werden nicht angefordert. Das Geld wir unbürokratisch und schnell ausgezahlt. Allerdings zieht so eine Situation auch immer Schmarotzer an, die Geld abzocken wollen, obwohl es ihnen nicht zusteht. Es ist sehr wahrscheinlich, dass die Anträge später nachbearbeitet werden, um zu Unrecht beanspruchte Leistungen zurückzufordern oder in ein Darlehen umzuwandeln. 

  

Verbinden Sie sich mit anderen Betroffenen auf Facebook in unserer Gruppe

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