BafA-Beratungszuschuss

Der BafA-Beratungszuschuss ist ein offizielles Förderprogramm, das über den Europäischen Sozialfonds finanziert wird. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BafA) wurde als Bewilligungsbehörde eingesetzt. Einzelheiten zum Programm entnehmen Sie bitte den jeweils aktuellen Richtlinien, die Sie auf der offiziellen BafA-Website einsehen können.

 

Warum werden Beratungsleistungen staatlich bezuschusst?

 

Die Regierung will über Beratungszuschüsse deutsche Unternehmen stärken und wettbewerbsfähig halten. Sie sehen eine professionelle Unternehmensberatung als wichtigtes Instrument an, um Unternehmen das erforderliche Know-how zu geben, sich auf dem Markt durchzusetzen.

 

 

KMU müssen mit beschränkten Ressourcen arbeiten - der Zuschuss schafft Spielraum

 

Gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU), aber auch Freiberufler und Selbstständige müssen in der Regel mit eingeschränkten finanziellen und personellen Mitteln auskommen. Das gilt erst recht im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Erhalten Sie aber einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent der Kosten einer Beratungsleistung, ist der Zugang zu externem Rat wesentlich leichter. 

 

Zuschuss stärkt Wettbewerbsfähigkeit von KMU

 

Mit professioneller Beratung werden die Firmen, Freiberufler und Selbstständigen befähigt, auf den stetigen Wandel der Wirtschaftsentwicklungen zu reagieren. Der Staat verfolgt damit das Ziel, deutsche Firmen wandlungs- und wettbewerbsfähig zu halten, damit diese langfristig den Wirtschaftsmotor antreiben und dabei Arbeitsplätze sichern. 

 

Der Zuschuss ist also nicht uneigennützig und erst recht kein Almosen. Er soll natürlich zur Zielgruppe der KMU fließen, wo sich die staatlich gewünschte Wirkung entfalten kann. Unternehmensberater sorgen mit ihren förderfähigen Beratungsleistungen aktiv dafür, dass eben dies geschieht.

 

Wenn sich die Wirtschaft stetig wandelt, brauchen KMU stetig Unterstützung

 

Der Zuschuss ist übrigens nicht nur einmalig pro Beratungskunde möglich, sondern kann nach drei Jahren erneut beansprucht werden.



Ihr Weg zum anerkannten BafA-Berater

Wenn Sie Ihren Beratungskunden Zugriff auf den Zuschuss ermöglichen wollen, müssen Sie sich offiziell beim BafA registrieren. Das funktioniert folgendermaßen:

 

1. Registrierung vorbereiten

2. Qualitätsnachweis erstellen

3. Antragstellung durch den Kunden veranlassen

4. Beratung durchführen

5. Beratungsbericht richtlinienkonform verfassen

6. Kunde beim Mittelabruf unterstützen

7. Registrierung abschließen

 

Bei der initialen Einreichung der ersten Beratungsunterlagen prüft das BafA allerdings erst im Zuge des Punktes "Registrierung abschließen", ob Ihr gewählter Beratungsansatz nebst eingereichter Unterlagen, der erforderliche Qualitätsnachweis und der Beratungsbericht den Vorgaben des Zuschussprogramms entsprechen. 


Das ist aus Sicht eines Beraters natürlich sehr spät und mit einigen Unwägbarkeiten verbunden. Was geschieht, wenn die Registrierung verweigert wird? Wie stehe ich dann vor meinem Kunden dar? Wie kann ich es meinem Kunden erklären, falls der Zuschuss nicht ausgezahlt wird?

 

Gründe für die Ablehung eines Beraters

 

Es kommt immer wieder vor, dass der Erstantrag abgelehnt wird, wobei das ganz unterschiedliche Gründe haben kann. Oft sind es nur Kleinigkeiten, zum Beispiel ein ungenauer Beratungsbericht oder nachlässig aufgeführte Beratungstermine. Aber auch massive Mängel wie ein unspezifischer Qualitätsnachweis oder ein grundsätzlich ungeeigneter Beratungsansatz führen zur Ablehnung.


Sorgfältige Klärung und gute Vorbereitung führen direkt zum Ziel


Damit der gesamte Prozess reibungslos abläuft, prüfe ich zunächst, ob Ihr Beratungsansatz grundsätzlich zuschussfähig im Sinne des Programms ist. Danach sorge ich dafür, dass Ihre Unterlagen den Richtlinien entsprechen. So besteht kein Grund zur Sorge. Das BafA akzeptiert Sie als Berater und bewilligt damit den Antrag Ihres Pilotkunden.