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Nur für kurze Zeit: Vollzuschuss zu Beratungskosten

Update 26.05.20: Alle Mittel des Corona-Vollzuschusses sind ausgeschöpft. Statt wie geplant bis zum 31.12.20 läuft die 100-Prozent-Förderung bereits am 26.05.20 aus. Die Mittel des Sondermoduls des Förderprogramms werden auch nicht wieder aufgestockt.

 

Die anderen Module aber sind wie gewöhnlich verfügbar. Das bedeutet Förderquoten zwischen 50 und 90 Prozent in Abhängigkeit vom Standort und dem Status des Unternehmens (Jungunternehmen, Bestandsunternehmen, Unternehmen in Schwierigkeiten).

 

Seit dem 3. April diesen Jahres gilt eine überarbeitet Richtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen. Der 100-Prozent-Zuschuss zu Beratungskosten richtet sich an Corona-betroffene Betrieben. Wie Ihnen die Corona-Förderung bei den Beratungskosten hilft, erfahren Sie hier.

 

Was ist unter dem Zuschuss für Beratung von Corona-Betroffenen zu verstehen?

Bereits seit vielen Jahren bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein Förderprogramm für Unternehmensberatung an. Ziel des Programms ist dabei stets, junge Unternehmen, Bestandsunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten durch Beratung und Know-how zu unterstützen.

 

Das bedeutete bisher: Sofern Ihr Unternehmen bereits gegründet war, gab es die Möglichkeit, die Kosten für Unternehmensberatung bezuschussen zu lassen. Dazu mussten Antragsteller spezifische Voraussetzungen erfüllen. Bislang erfolgte über das Programm nur eine teilweise Kostenübernahme, je nach Standort und Unternehmensalter sowie Anlass der Beratung zwischen 50 und 90 Prozent.

 

Seit dem 3. April gilt jedoch eine erweiterte Version des Zuschussprogramms. Für Sie bedeutet das, dass Sie im Rahmen der Corona-Förderung für eine Beratung bis zu 4.000 Euro Zuschuss erhalten können, wobei die Förderquote auf 100 Prozent angehoben wurde. Sie zahlen lediglich die Mehrwertsteuer, die Sie sich mit der nächsten Umsatzsteuer-Voranmeldung vom Finanzamt zurückholen.

Wer kann den Zuschuss zu Beratungskosten in der Corona-Krise beantragen?

Sind Sie Inhaber eines kleinen oder mittleren Unternehmens, Selbstständig oder Freiberufler und von der Corona-Krise betroffen, können Sie einen Antrag auf die 100-Prozent-Förderung für eine Unternehmensberatung beim BafA stellen. Sie müssen im Rahmen des Zuschussantrags angeben, in welcher Art Sie von der Corona-Krise betroffen sind. Wurde Ihr Betrieb per Gesetz geschlossen oder sind Ihre Kunden in einer Branche tätig, die per Gesetz zum Shutdown gezwungen war bzw. ist? Diese Sachverhalte sind typisch für eine durch Corona verursachte wirtschaftliche Schieflage.

 

Tipp: Sie dürfen mehrere Anträge zu unterschiedlichen Beratungsschwerpunkten stellen.

 

Zuschuss für Beratung in Corona-Zeiten: Was wird durch das Programm gefördert?

Das Förderprogramm zur Stärkung unternehmerischen Know-hows unterstützt bei der Finanzierung allgemeiner sowie spezieller Unternehmensberatungen. Die Beratungen können dabei finanzielle, wirtschaftliche, personelle oder organisatorischen Unternehmensführungsfragen umfassen.

 

Kommen Corona und Consulting in Pandemiezeiten jedoch zusammen, ist klar, dass der Fokus der aktuellen 100-Prozent-Förderung nur auf bestimmten Beratungsthemen liegt. An dem neuen, „Corona-spezifischen“ Förderprogramm können Sie darum nur dann teilnehmen, wenn es um eine „Corona-spezifische“ Beratungsleistung geht. Das bedeutet: Die Beratung muss sich gerade auf durch die Corona-Krise ausgelöste Schwierigkeiten im Betrieb beziehen.

 

Sie können also beispielsweise eine betriebswirtschaftliche Beratung in Anspruch nehmen und sich bei der Ermittlung ihres Kreditbedarfs unterstützen lassen. So können Sie anschließend etwa die Angebote der KfW und anderen Förderbanken bedarfsgerecht in Anspruch nehmen.

 

Wie wird der Vollzuschuss zu Beratungskosten beantragt? 

Für eine Teilnahme am „Standardprogramm“ zur Förderung von Unternehmensberatungen ist vor Antragstellung prinzipiell ein Beratungsgespräch mit einem Ansprechpartner vor Ort notwendig.

 

Geht es hingegen um eine Corona-spezifische Unternehmensberatung, bei der eine 100-Prozent-Förderung bzw. die Übernahme von bis zu 4.000 Euro an Beratungskosten möglich ist, bleibt Ihnen dieser Schritt nun erspart. Hier ist Ihnen bis zum 31. Dezember 2020 eine Antragstellung ohne vorheriges Beratungsgespräch online möglich. Allerdings kann das Gespräch dabei helfen, die notwendigen Beratungsinhalte vorab zu spezifizieren. Es liegt an Ihnen, ob Sie sich dabei unterstützen lassen wollen oder sich direkt mit einem Berater in Verbindung setzen.

 

Ist der Antrag bewilligt, werden die berechneten Beratungskosten nach Abschluss der Beratung direkt an das Beratungsunternehmen überwiesen.

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