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Checkliste: Liquidität sichern in der Corona-Krise

Die Corona-Krise sorgt für massive Umsatzeinbrüchen und führt laut Experten bei geschätzten 15 bis 20 Prozent der Betriebe in die Insolvenz. Der Bund hat für akut betroffene Unternehmen ein Milliardenpaket an Soforthilfen in Form von Zuschüssen auf den Weg gebracht, das Land NRW hat weitere Gelder mobilisiert. Doch das Geld alleine reicht nicht aus, um die Krise durchzustehen. Was können Sie tun, um Ihre Liquidität zusätzlich zu stärken?

 

Neben dem Soforthilfeprogramm haben Solo-Selbständige, Freiberufler und Unternehmen weitere Möglichkeiten, um ihr wirtschaftliches Überleben zu sichern. Die folgende Auflistung dient als Checkliste und soll in aller Kürze zeigen, wie sich die Liquidität kurz-, mittel-, und langfristig stabilisieren lässt.

 

Die praxiserprobte Checkliste für eine starkeLiquidität

  

1. Soforthilfe NRW – Zuschuss Liquiditätsengpass

Hier können Sie in Abhängigkeit von der Größe Ihres Business bis zu 9000 Euro, 15.000 Euro oder 25.000 Euro beantragen. Link: Infoseite zur Soforthilfe des Ministeriums für Wirtschaft 

 

2. Sofortprogramm zur Unterstützung freischaffender KünstlerInnen

Künstler können bei den Bezirksregierungen in NRW einen Einmalzuschuss von 2000 € erhalten. Anträge müssen bis zum 31.5.2020 gestellt werden. Links: Infoseite zum Sofortprogramm für Künstler beim Ministerium für Kultur und Wissenschaft und Antragsformular

 

3. Kfw-Kredite/NRW Kredite/Bürgschaften der Landes Bürgschaftsbank

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)  hat auf ihrer Website die verfügbaren Förder-Kreditprogramme zusammengestellt. Außerdem hilft ein interaktiver Test dabei, das richtige Programm zu finden. Links: Corona- Hilfen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und interaktiver Test

 

4. Kurzarbeitergeld beantragen

Betriebe mit mindestens einem Mitarbeiter können Kurzarbeitergeld beantragen. Dies erfolgt  bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit. Die Anzeige bei der Agentur für Arbeit muss in dem Monat erfolgen, in dem Kurzarbeit angemeldet werden soll. Links: KUG von der Bundesagentur für Arbeit und Merkblatt zum KUG in der Corona-Krise

 

5. GEMA-Beiträge aussetzen

Die GEMA setzt die Gebühren für Unternehmen aus, die durch die Behörden geschlossen wurden.  Link: Infos zur Kundenunterstützung der GEMA

 

6. Schutzschirm “Live”: GEMA-Ausschüttungen vorzeitig beantragen

Musikurheber können ab dem 30.03.20 bei der GEMA Vorauszahlungen auf die Live- und Wiedergabesparten beantragen. Damit sollen Komponisten und Textdichter vor den drastischen Auswirkungen der Corona-Krise geschützt werden. Link: Infos zum Programm der GEMA

 

7. Grundsicherung beantragen

Hat die Corona-Krise so starke Auswirkungen, dass Ihre Existenz bedroht ist, haben Sie die Möglichkeit bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit einen Antrag auf Arbeitslosengeld II zu stellen (umgangssprachlich Hartz 4).  Link: Zum Hartz IV-Antrag

 

Rufen Sie Lieferanten und Geschäftspartner an und klären Sie die Möglichkeiten des Zahlungsaufschubs.
Rufen Sie Lieferanten und Geschäftspartner an und klären Sie die Möglichkeiten des Zahlungsaufschubs.

Weitere mögliche Maßnahmen, um die Zahlungsfähigkeit zu erhalten

 

8. Künstlersozialkasse: KSK-Vorauszahlungen anpassen

Wenn Sie mit starken Umsatzrückgänge und zu kämpfen haben, wird auch Ihr Gewinn sinken. Auf dieser Grundlage haben Sie gute Argumente, um bei der Künstlersozialkasse die Vorauszahlungen für 2020 anpassen zu lassen. Stellen Sie einen Antrag auf Herabsetzung, im besten Fall auf 0 €.  Link: Künstlersozialkasse

 

9. KSK-Nachzahlungen für Vorjahre stunden lassen

Müssen Sie Nachzahlungen an die Künstlersozialkasse für die Vorjahre leisten? Dann stellen Sie einen Antrag auf Stundung. Stundung bedeutet, dass Sie Ihre Beiträge ohne Strafzinsen später bezahlen können. Bis dahin setzen Sie mit den Zahlungen aus. Link: Künstlersozialkasse

 

10. Prüfen, ob sich Krankenkassenbeiträge (GKV) aufgrund gesunkener Umsatz-/Gewinnerwartung senken lassen

Die Krankenkassenbeiträge werden jedes Jahr neu anhand der zu versteuernden Einkünfte festgesetzt und für die Zukunft vorausberechnet. Auch hier  sollten Sie überprüfen, ob ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlung gestellt werden kann. Als Begründung können Sie die gesunkene Gewinnerwartung aufgrund der Corona-Krise für das laufende Jahr heranziehen. Die Anträge reichen Sie formlos und schriftlich bei Ihrer Krankenkasse ein. Manche Krankenkassen steuern die Kommunikation komplett digital und halten für diesen Zweck vorbereitete Formulare bereit. Informieren Sie sich vorab telefonisch, per Mail oder auf der Website der Krankenkasse, wie ein Herabsetzungsantrag einzureichen ist, das verkürzt die Bearbeitungsdauer.

 

11. Prüfen, welche Steuerstundungen und Herabsetzungen in Frage kommen

Die Finanzbehörden sind von der Bundesregierung dazu angewiesen, Gesuche von Selbständigen in punkto Steuerstundung oder Herabsetzung wohlwollend zu prüfen. Das heißt, dass die Zusagewahrscheinlichkeit hoch ist. Das können Sie tun:

 

12. Herabsetzung von Steuervorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer)

Herabsetzung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (“Ein Elftel”) auf null Euro. Diese Zahlung haben Sie bereits im Februar bezahlt. Mit dem Herabsetzungsantrag bewirken Sie, dass die aktuelle Umsatzsteuer-Vorauszahlung um den Betrag der Sonder-Vorauszahlung gekürzt wird.

 

13. Bei fälligen Steuerzahlungen Stundungsmöglichkeit prüfen lassen 

Um mit der zuständigen Sachbearbeitung abzustimmen, wie Sie am besten vorgehen, können Sie entweder dort anrufen oder einen Brief an sie richten. Erklären Sie Ihre Situation und bitten Sie dann formlos um Herabsetzung oder Stundung – je nach Sachlage.

 

14. Kreditraten aussetzen

Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Bank und bitten Sie darum, die Kreditraten auszusetzen.

 

15. Versicherungsbeiträge ruhen lassen

Gibt es Versicherungen, die zwischenzeitlich ruhen könnten? Nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Versicherungsbüro auf.

 

16. Laufende Kosten vorübergehend senken

Um laufende Kosten vorübergehend zu senken, setzen Sie sich entweder mit Ihrem Steuerberater zusammen oder gehen selbstständig die betriebswirtschaftliche Auswertung durch. Dort sehen Sie am schnellsten, welche Kostenpositionen es gibt und wie hoch diese sind. Was lässt sich einsparen? Hier ein paar Tipps zur Inspiration: 

  • Pacht, Leasing und Miete für Büroräume oder Maschinen: Sprechen Sie mit Vermieter, Verpächter oder Leasinggeber.
  • Buchhaltungskosten: Sie können selber buchen oder die Erstellung von mehreren Monaten zusammenfassen, beispielsweise im Zweimonats-Rhythmus
  • Verbrauchskosten (Strom, Heizung): Besteht der Betrieb still, sind ja Stromverbrauch und auch die Heizung wird weniger genutzt. Das ist ein guter Grund, um die  monatlich vereinbarten Zahlungen zu senken. Rufen Sie beim Versorger an und fragen Sie nach den Möglichkeiten.

17. Zahlungsziele mit Lieferanten verlängern

Generell hat es sich bewährt, lange Zahlungsziele mit Lieferanten zu vereinbaren. Wer dies nicht bereits vorsorglich getan hat, sollte spätestens jetzt damit anfangen. Je länger die Zahlungsziele mit Lieferanten vereinbart werden, desto mehr zeitlichen Spielraum erhalten Sie.

 

18. Zahlungsziele mit Kunden verkürzen

Im Gegensatz zu den Zahlungszielen mit Lieferanten ist es hilfreich, Zahlungseingänge von Kunden zu verkürzen. Auch das ist eine Maßnahme, die sich mittel bis langfristig auszahlt. Je schneller das Geld auf Ihrem Konto ist, desto schneller können Sie damit arbeiten und sind liquide. Auch Vorauszahlungen oder Teilzahlungen bei großen Projekten sind bewährte Methoden, um die Liquidität zu sichern.

 

Haben Sie weitere Ideen, wie sich die Liquidität in Krisenzeiten verbessern lässt? Dann kommentieren Sie diesen Beitrag oder treten Sie unserer Facebook-Gruppe zwecks Austausch in der Corona-Krise bei.

 

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