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Corona - Finanzielle Hilfen für Selbstständige und kleine Unternehmen in Kleve und NRW

Die Bundesregierung verspricht Soforthilfen für Unternehmen, Solo-Selbstständige und kleine Betriebe. Die Rede ist von Milliarden, die in der aktuellen Krise helfen sollen. Doch was bedeutet das konkret? Lesen Sie, welche Maßnahmen aktuell vorgesehen sind.

 

22.03.2020 Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Eine Kernaussage der Bundesregierung lautet, dass genug Geld zur Verfügung steht, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise aufzufangen. Im Fokus der Soforthilfen steht das Ziel, die Solo-Selbstständigen, Betriebe und sowie Beschäftigte vor allzu großen Einbußen zu schützen. Zu diesem Zweck arbeitet der Staat mit diesen Werkzeugen:

 

  1. Kurzarbeitergeld
    Der Zugang zum Kurzarbeitergeld soll vereinfacht werden. Unternehmen sollen bereits dann Kurzarbeitergeld beantragen können, wenn 10 % der Beschäftigten betroffen sind.
  2. Steuererleichterungen
    Finanzbehörden sollen Steuerstundungen unkomplizierter gewähren und Steuervorauszahlungen absenken. Zudem sollen bereits erlassene Vollstreckungsbescheide vorerst ausgesetzt werden. Das gilt auch für Säumniszuschläge.
  3. Liquidität sichern
    Bestehende Förderkreditprogramme wie zum Beispiel KfW- und ERP-Kredite sollen mit mehr Mitteln ausgestattet werden. Außerdem soll der Zugang für mehr Unternehmen möglich werden.

In diesem Zusammenhange gibt es ein siebenseitiges PDF-Dokument vom Bundesministerium der Finanzen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, welches Sie hier abrufen können. Dort wird auch die "Corona Response Initiative" der Europäischen Kommission erwähnt, die mit 25 Milliarden Euro ausgestattet werden soll -  so lautet zumindest die Idee.

 

Was bedeuten die Maßnahmen in der Praxis?

Um die einzelnen Maßnahmen praktisch zu beanspruchen, müssen Einzelunternehmer und Unternehmen aktiv werden. Was ist zu tun, um Kurzarbeitergeld, Steuererleichterungen oder Förderkredite zu erhalten?

 

Kurzarbeit in Kleve beantragen

Wenn Sie aufgrund der Corona-Krise Ihre Mitarbeiter nicht mehr wie vereinbart beschäftigen können, haben Sie die Möglichkeit eine verkürzte Arbeitszeit und damit einhergehend eine reduzierte Vergütung mit den Mitarbeitern zu vereinbaren. Die Differenz zwischen dem Entgelt, das laut Arbeitsvertrag vereinbart wurde, und dem verminderten Entgelt, welches Sie aufgrund der wirtschaftlichen Einschnitte bezahlen können, wird durch das Kurzarbeitergeld aufgefangen.

 

Um Kurzarbeit zu beantragen, führt der Weg zur örtlich zuständigen Bundesagentur für Arbeit in Kleve bzw. zu Ihrer örtlich zuständigen Niederlassung. Das Problem ist, dass dort im Augenblick kein Publikumsverkehr hinein darf. Sie können nur anrufen. Die zentrale Rufnummer 0800-4 5555 00 für Arbeitgeber ist momentan überlastet. Damit sich betroffene Betriebe überhaupt melden können, will die Bundesagentur für Arbeit lokale Rufnummern einrichten. Checken Sie die Website der Arbeitsagentur!

 

Was bedeutet es, Kurzarbeit zu beantragen?

Wenn Sie Kurzarbeit beantragen, haben Sie die Chance, Ihre Mitarbeiter zu halten. Der Staat übernimmt den Verdienstausfall, den Mitarbeiter durch die reduzierten Arbeitszeiten in Kauf nehmen müssen.

 

Wer kann Kurzarbeit beantragen?

Kurzarbeitergeld kann derjenige beantragen, der Mitarbeiter beschäftigt und einen erheblichen vorübergehenden Arbeitsausfall zu verzeichnen hat. Der Begriff "erheblich" ist dabei dehnbar. Nach den neuesten Angaben aus dem oben bereits genannten siebenseitigen PDF-Dokument werden die Zugangshürden stark abgesenkt. So reichte es beispielsweise aus, wenn der Anteil der vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten 10 % beträgt UND die Minderung des Entgelt bei 10 % Minimum liegt. Die Sozialversicherungsbeiträgefür die ausgefallenen Arbeitsstunden erstattet die Bundesagentur für Arbeit zu 100 %. Außerdem soll das Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer gelten. Anders als sonst üblich müssen Mitarbeiter keine Überstunden machen, um Kurzarbeit zu vermeiden.

 

Wie beantragen Sie Kurzarbeit?

Am einfachsten beantragen Sie Kurzarbeit online, nachdem Sie Ihr Vorhaben bei Ihrer Belegschaft angekündigt haben. Die Bundesagentur prüft Ihren Antrag und gibt Bescheid. Allerdings sind aufgrund des erhöhten Aufkommens die Wartezeiten erheblich. Kurzarbeitergeld wird nachträglich ausgezahlt. Sie müssen also vorfinanzieren und erhalten das Geld erst später.

 

Bekommen Solo-Selbstständige auch Kurzarbeitergeld?

Nein. Kurzarbeitergeld ist nur für Betriebe mit beschäftigten. Wenn Sie Solo-Selbstständiger sind, können Sie einen Antrag auf Grundsicherung stellen, auch Arbeitslosengeld II genannt. Hier ist der Ansprechpartner ebenfalls die örtliche Arbeitsagentur.

 

Alles rund um das Thema Kurzarbeit finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Die dort hinterlegten Videos, die bei der Antragstellung helfen sollen, sind gut verständlich.

 

Steuererleichterungen beanspruchen

Die steuerlichen Erleichterungen müssen konkret beantragt werden. Sie werden im Einzelfall geprüft und Sie bekommen in der Regel eine schriftliche Antwort/einen Bescheid von Ihrem zuständigen Finanzamt. Diese Anträge können Sie beim Finanzamt stellen.

 

  • Antrag auf Herabsetzung oder Aussetzung von Einkommensteuervorauszahlungen oder Körperschaftsteuervorauszahlungen
    Das Finanzamt Kleve und alle anderen Finanzämter sind  dazu angehalten, einem Antrag auf Herabsetzung von Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlung unkompliziert und schnell zuzustimmen. Für Sie bedeutet es, dass Sie die Vorauszahlungen später bezahlen dürfen und Ihnen das Geld jetzt in der Krise für andere Dinge zur Verfügung steht.
  • Steuerstundung
    Das Finanzamt soll nach Vorgabe der Regierung Steuern stunden, wenn Sie glaubhaft machen können, dass die Zahlung der Steuern für Sie eine erhebliche Härte darstellen würde. Eine Stundung bedeutet, dass Sie die Steuern später bezahlen dürfen, ohne Säumniszuschläge zahlen zu müssen. Bei Steuern, die über die Zollverwaltung laufen (das betrifft zum Beispiel die Energiesteuer oder die Luftverkehrssteuer) soll die Generalzolldirektion entgegenkommend handeln. Gleiche Vorgaben hat das Bundeszentralamt für Steuern von der Regierung erhalten, welches für Versicherungsteuern und Umsatzsteuern zuständig ist.
  • Erlass von Säumniszuschlägen und  Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen
    Säumniszuschläge sollen bis zum 31.12.2020 nicht erhoben werden, wenn die damit im Zusammenhang stehende Steuerzahlung tatsächlich ihre Ursache in der Corona-Krise hat. Gleiches gilt für Vollstreckungsmaßnahmen. Auch auf diese soll bis zum 31.12.2020 verzichtet werden.

 

Wie stellen Sie einen entsprechenden Antrag?

Sie können einen Antrag ganz formlos stellen. Ein Beispieltext soll zeigen, wie ein Antrag aussehen kann.

 

"Aufgrund der Coronakrise bin ich wirtschaftlich in eine Schieflage geraten. Wir mussten unsere Filiale schließen und unsere Umsätze sind infolgedessen stark zurückgegangen oder. Mir fehlen die finanziellen Mittel, um die Steuervorauszahlungen zu leisten. Aus diesem Grund bitte ich um Aussetzung der festgesetzten Steuervorauszahlungen."

 

Vergessen Sie nicht  die Angabe Ihrer Steuernummer und der Steuerart, die Sie gerne herabsetzen, aussetzen oder stunden lassen wollen. Am besten verweisen Sie auf den offiziellen Bescheid und nennen das dort benutzt Aktenzeichen bzw. die Vorgangsnummer.

 

Förderkredite beantragen

Förderkredite können Selbstständige und Unternehmen über die Hausbank beantragen. Zwar stammen die Förderkredite von Förderbanken wie z.B. der KfW-Bank, doch Anträge werden nicht direkt an diese Förderbank gestellt. Sie müssen wie immer zu Ihrer Hausbank bzw. zu einer Bank Ihres Vertrauens gehen. Die Mitarbeiter der Bank übernehmen die Antragstellung und leiten die Anträge durch. Dabei wird überprüft, wie Ihr Unternehmen vor der Corona-Krise dagestanden hat. War die Bonität zufriedenstellend, ist eine wesentliche Hürde genommen und Sie haben gute Chancen auf Bewilligung. War die Bonität vor der Krise aber nicht zufriedenstellend, wird Ihnen die Bank vermutlich keinen Zugang zu frischem Geld gewähren.

 

Die KfW-Bank hat eine eigene Seite über verfügbare Corona-Hilfen bereitgestellt, auf der Sie die jeweils verfügbaren Programme finden.

  • Für Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, ist das in erster Linie der KfW-Unternehmerkredit. Programm Nummer 37 richtet sich an große Unternehmern, Programm Nummer 47 richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen.
  • Für Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, kommt der ERP-Gründerkredit Universell in den Programmvarianten 73,74, 75 und 76 infrage.

Prüfen Sie außerdem die Webseites der Landes- und Bürgschaftsbank. Falls es über die bundesweit verfügbaren Förderkredite des Landes hinausgehende Landesprogramme gibt, werden Sie diese auf der Seite der NRW Bank bzw. NRW Bürgschaftsbank finden. Zum aktuellen Zeitpunkt (22.03.2020) arbeitet die NRW Bank mit dem bereits vorgestellten KfW Unternehmerkredit. Sie berät überdies kostenfrei zu allen Förderprogrammen der Landwirtschaftlichen Rentenbank, des Bundes und der EU. Sie erreichen das Service-Center unter 0211/91741 4800.

 

Zuschüsse bis 15.000 Euro pro Monat

Über die möglichen Zuschüsse als direkte Finanzspritze, die die Bundesregierung in Aussicht gestellt hat, ist bislang bekannt, dass die Hilfen zwischen 9.000 Euro und 15.000 Euro pro Monat betragen und für die Dauer von 3 Monaten ausgezahlt werden sollen. Die Bewilligung soll unkompliziert und schnell erfolgen. Allerdings behält sich die Bundesregierung die Option vor, im Nachgang zur Coronakrise Anträge auf deren Notwendigkeit hin zu prüfen und zu Unrecht bezahlte Zuschüsse zurückzufordern. 

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